Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist der Hauptwohnsitz in Österreich.
Um Staatsbürgerschaftsnachweise ausstellen zu können, müssen alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst sein.
Deshalb ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme unter +43752 575 437, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.
Wenn eine Nacherfassung durch eine andere Evidenzgemeinde als Steyr erforderlich ist, rechnen Sie bitte mit einer Wartezeit für die Erledigung von etwa 14 Tagen.
Sind alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst, kann von jeder Gemeinde ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden!
Weitere Informationen:
Staatsbürgerschaftsnachweis oesterreich.gv.at
Terminvereinbarung:
Neuausstellung von Urkunden und Staatsbürgerschaftsnachweisen