Meldeamt

Im Amtsgebäude Stadtplatz 27, Parterre, im Hof hinten links.


Parteienverkehrszeiten:

  • Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Am 1. März 2002 ist eine neue Meldegesetznovelle in Kraft getreten. Für das Meldewesen ist nicht mehr länger die Polizei sondern der Magistrat zuständig. Das An-, Ab- und Ummelden erfolgt nicht mehr bei der Bundespolizeidirektion Steyr sondern kann beim Meldeamt (Rathaus, Stadtplatz 27) erledigt werden.

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel“ bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Name, Geburtsdatum usw.) werden dann im Meldeamt in das Zentrale Melderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsmäßige Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt – der sogenannten „Bestätigung der Meldung“.

Das Meldeamt Steyr steht Ihnen gerne zu den oben angeführten Parteienverkehrszeiten zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Meldeamtes, die Ihnen gerne weiterhelfen!

Kontakt

Kontaktdaten von Meldeamt
ZimmerRathaus, Parterre, Zi. 18
Telefon+43 7252 575-232
Faxnummer+43 7252 575-410
E-Mail (offiziell)meldeamt@steyr.gv.at

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MitarbeiterInnen

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