Hundeabgabe

Fachabteilung für Steuerangelegenheiten
Stadtplatz 27, 2. Stock, Zi. 207
Tel. 07252/575-226
FAX: 07252/575-409
E-Mail: steuern@steyr.gv.at


Abgabepflicht und Anmeldung

Eine Person, die in Steyr ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Stadt Steyr binnen drei Tagen zu melden. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Weitere Informationen“.


Entrichtung der Abgabe

Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. Die Hundeabgabe ist eine unteilbare Abgabe und ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde. 


Abgabehöhe

Für das Halten von Hunden einschließlich von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, wird nach den Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes eine Hundeabgabe eingehoben.

  1. Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind: 12,00 Euro
  2. Die für den ersten Hund zu entrichtende Abgabe im Betrage von 53,00 Euro ermäßigt sich bei Beziehern einer Ausgleichszulage bzw. Sozialhilfe um 50 % auf 26,50 Euro
  3. Sonstige Hunde: 53,00 Euro


Weitere Informationen

Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

Hundeabgabeordnung

Hundemarkengebührenverordnung

Land Oberösterreich - Informationen zum Hundehaltegesetz

Oberösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung

Oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2002 i.d.g.F.


Zuständig