Der Magistratsdirektor ist Vorstand des Magistrates in Vertretung des Bürgermeisters. Ihm obliegt die Leitung des inneren Dienstes des Magistrates unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters.
Der Magistratsdirektor hat den Bürgermeister über alle Agenden der Stadtverwaltung zu unterrichten. Er entscheidet über den Einsatz des Personals (einschließlich Dienstaufsicht und Disziplinarmaßnahmen) und der Sachmittel und hat Vorsorge für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Stadtverwaltung zu treffen. Zur Aufgabenwahrnehmung hat er im Sinne eines zeitgemäßen, kundenorientierten und wirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes Verfügungen und Entscheidungen zu treffen.