Ing. Markus Vogl

Bürgermeister, SPÖ
Bgm. Vogl

Zuständig

  • Personalangelegenheiten
  • Präsidialangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Stadtverwaltung einschließlich der damit verbundenen Digitalisierung, der elektronischen Kommunikation und des Dienstbetriebes, soweit dies nicht im inneren Dienstbetrieb zu vollziehen ist
     Rechtsmittelverfahren, in denen die Stadt Parteistellung hat
  • VwGH- und VfGH-Verfahren
  • Aufsichtsbehördliche Verfahren
  • Angelegenheiten des (Landes-)Rechnungshofes
  • Angelegenheiten der Volksanwaltschaft
  • Öffentlichkeits- und Medienarbeit
  • Haushalts-, Abgaben- und Finanzangelegenheiten
  • Wirtschaftsförderung
  • Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse bei Unternehmensbeteiligungen der Stadt
  • vorbeugender Katastrophenschutz (ausgenommen die dafür erforderlichen Baumaßnahmen)
  • Verleihung der Ehrenbürgerschaft und des Ehrenringes
  • Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr
  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Zielausrichtung der Stadt, sofern sich materiellrechtlich oder nach dieser Verordnung keine andere Zuständigkeit ergibt
  • Abgabe von Stellungnahmen (Äußerungen) für die Stadt sowie die Wahrnehmung der der Stadt eingeräumten Parteienrechte, sofern nach dieser Verordnung nicht ein anderes Stadtsenatsmitglied dafür zuständig ist

Ausschüsse:

  • Finanz-, Rechts- und Wirtschaftsausschuss
  • Ausschuss für Stadt- und Wirtschaftsentwicklung
  • Ausschuss für Bildung, Sport und Liegenschaften

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