Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen

  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen etc. auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
  • Vorbereitung und Durchführung bzw. Mithilfe bei sonstigen Wahlen, für die eine Mitwirkungspflicht besteht oder Mitwirkungen erbeten werden z.B. Feuerwehrwahlen, Personalvertretungswahlen, Kammerwahlen, usw.
  • Führung der Wählerevidenzen und der Einwohnerdatei
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste
  • Vorbereitung und Unterstützung von Registerzählungen
  • Indexerhebungen, Indexberechnungen und Veröffentlichung
  • Statistische Erhebungen und Auswertungen
  • Auftragsstatistiken sowie die Erstellung von Sonderauswertungen
  • Allgemeine statistische Arbeiten
  • Ausstellung von Bestätigungen zur Vorlage bei anderen Gebietskörperschaften Wohnbeihilfe, Familienkarte, Mutter-Kind-Zuschuss, Familienzuschuss beim Schuleintritt, Lebensbestätigungen, Oö. Schulveranstaltungshilfe usw.
  • Leitung und Betrieb des Meldeamtes
  • Leitung und Betrieb des Passamtes
  • Abwicklung der Administrativverfahren im Bereich Melde- und Passwesen inkl. Bescheiderlassung

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Ab 1. Februar 2025 wird, um eine raschere Abwicklung zu gewährleisten, um Kartenzahlung ersucht!

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Das nächste Mal geöffnet: Mo, 28.04. ab 08:00 Uhr

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Sonntag Geschlossen
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag Geschlossen
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Leitfaden Privatzimmervermietung

1. Um Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde ansuchen


2. Gästemeldung Tourismusverband

Gäste müssen von Ihnen meldebehördlich erfasst bzw. gemeldet werden

3. Formular Ortstaxenerklärung ausfüllen

Bei Meldung mit Gästemeldeblätter ist für jeden Kalendermonat bis 15. des Folgemonats eine Ortstaxenerklärung einzureichen. Sollten keine Nächtigungen stattgefunden haben, muss trotzdem eine Abgabenerklärung erfolgen (Nullerklärung)

4. Tourismusstatistik einreichen

Die Tourismusstatistik ist für jeden Kalendermonat bis 5. des Folgemonats bei der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen einzureichen


Leitfaden gewerbliche Zimmervermietung

1. Gästemeldung Tourismusverband

Gäste müssen von Ihnen meldebehördlich erfasst bzw. gemeldet werden

2. Formular Ortstaxenerklärung ausfüllen

Bei Meldung mit Gästemeldeblätter ist für jeden Kalendermonat bis 15. des Folgemonats eine Ortstaxenerklärung einzureichen. Sollten keine Nächtigungen stattgefunden haben, muss trotzdem eine Abgabenerklärung erfolgen (Nullerklärung)

3. Tourismusstatistik einreichen

Die Tourismusstatistik ist für jeden Kalendermonat bis 5. des Folgemonats bei der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen einzureichen