Anzeigen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 der Gewerbeordnung 1994 (Einbringungen, Verschmelzungen, Umwandlungen, Zusammenschlüsse usw.) müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingereicht werden.
Die Übertragung der ursprünglichen Gewerbeberechtigung auf den Nachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolger) erfolgt. Die Anzeige muss zusammen mit den entsprechenden Unterlagen wie einem Firmenbuchsauszug mit historischen Daten und gegebenenfalls den erforderlichen Dokumenten und Befähigungsnachweisen des gewerberechtlichen Geschäftsführers eingereicht werden.
Nach Erhalt der Stellungnahme der Wirtschaftskammer für Oberösterreich wird der Bescheid ausgestellt, was bis zu sechs Wochen dauern kann.
Die Gebühr für den Bescheid beträgt 7,60 Euro, und bei der Bestellung eines gewerblichen Geschäftsführers erhöht sich dieser Betrag um weitere 7,60 Euro, also insgesamt auf 15,20 Euro.