Lustbarkeitsabgabe Spielapparate & Wettterminals

Gemäß dem §1 Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 (Oö. LAbgG 2015) werden Gemeinden in Oberösterreich ermächtigt, für den Betrieb von Spielapparaten und Wettterminals eine Gemeindeabgabe einzuheben. 

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Lustbarkeitsabgabe für Spielapparate & Wettterminals

Anmeldung Lustbarkeitsabgabe - Spielapparate / Wettterminals
Abmeldung Lustbarkeitsabgabe - Spielapparate / Wettterminals

  • Allgemein

  • Höhe der Abgabe

  • Entstehen & Fälligkeit der Abgabenschuld

  • Abgabenkontrollen

  • Weitere Informationen

Fachabteilung für Steuerangelegenheiten