Liebe Steyrerinnen und Steyrer,
die Republik Österreich gewährt den Städten und Gemeinden im Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss (Gebührenbremse) von insgesamt 150 Millionen Euro zur Finanzierung einer Gebührenentlastung für die Nutzung von Gemeindeeinrichtungen (wie z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder Müllabfuhr). Auf die Stadt Steyr entfällt davon ein Zuschussbetrag in der Höhe von 633.293 Euro.
In der Stadt Steyr werden diese Mittel dafür verwendet, um allen gebührenpflichtigen Personen im Rahmen der Quartalsvorschreibung 3/2024 eine einmalige Gutschrift zu gewähren. Die Höhe dieser Gutschrift wird auf Basis der jeweils im vergangenen Jahr bezahlten Kanalbenützungsgebühren berechnet. Durch diese Maßnahme werden die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler wirksam entlastet, da die erforderliche inflationsbedingte Gebührenanpassung im laufenden Jahr im Schnitt um rd. 50% gedämpft werden kann.
Die Stadt Steyr freut sich, durch diese Maßnahme einen Beitrag zur finanziellen Entlastung ihrer Bürgerinnen und Bürger leisten zu können.
Die Gebührenbremse wurde im vergangenen Jahr im österreichischen Parlament beschlossen. Ziel ist es, den finanziellen Mehraufwand der Bürgerinnen und Bürger durch die aufgrund der hohen Inflationsrate notwendig gewordene Anhebung von Gebühren für Gemeindeeinrichtungen im laufenden Jahr zu reduzieren. Dazu stellt der Bund einmalig 150 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die Länder verteilt werden. Oberösterreich erhält davon 25.157.077 Euro, wovon 633.293 Euro an die Stadt Steyr fließen. Detailinformationen zur Aufteilung der Gebührenbremse in OÖ finden Sie hier.
In Steyr werden die Mittel aus der Gebührenbremse im Bereich der Abwasserbeseitigung verwendet. Dies bedeutet, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die in Steyr gebührenpflichtig sind, eine Gutschrift auf ihre Kanalbenützungsgebühren erhalten.
Die Höhe der Gutschrift wird wie folgt berechnet:
- Gesamthöhe der Mittel (633.293 Euro) dividiert durch die Gesamtsumme der Kanalbenützungsgebühren des Abrechnungsjahres 2023 (netto).
- Diese Quote wird dann mit der individuellen Kanalbenützungsgebühr (netto) jedes Gebührenpflichtigen multipliziert.
- Der resultierende Betrag wird den Gebührenpflichtigen gutgeschrieben.
Beispielsweise erhält ein vierköpfiger Haushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 190 m³ pro Jahr eine Entlastung von ca. 60 Euro.
Die Gutschrift wird mit der Quartalsvorschreibung Q3/2024 (fällig am 15. August 2024) verrechnet. Die Förderung wird auf der Vorschreibung als Gutschrift ausgewiesen und vom Bruttobetrag der Gebührenschuld abgezogen.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Stichtag 1. Juni 2024 in Steyr gebührenpflichtig sind, profitieren von der Gebührenbremse. Dies umfasst insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, aber auch Mieterinnen und Mieter, da die an die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ausbezahlten Gutschriften im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen sind.
Die Gebührenbremse basiert auf dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBl. I Nr. 122/2023). Die Verteilung und Verwendung der Mittel ist in der Richtlinie der Oö. Landesregierung festgelegt.
Weitere Informationen und Details zur Berechnung finden Sie in der Richtlinie vom Land OÖ.