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Seit Dezember 2025 werden im Gesundheitsamt Steyr (Amtsgebäude Reithoffer, 4400 Steyr, Pyrachstaße 7) die kostenlosen Impfungen gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) und Pneumokokken durchgeführt.
Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken stehen ab dem 60. Lebensjahr sowie für bestimmte Risikogruppen im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms kostenlos zur Verfügung.
Pneumokokken:
Für alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit spezieller Indikation wird eine einmalige Impfung mit dem neuen Pneumokokken-Impfstoff Capvaxive empfohlen. Personen, welche zuvor mit einem anderen Pneumokokken-Impfstoff geimpft wurden, sollten einmalig mit Capvaxive frühestens nach einem Jahr nachgeimpft werden.
Anspruchsvoraussetzung für die kostenlose Pneumokokkenimpfung
Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen Indikation (Vorerkrankung) wie
- Cochlea-Implantat oder Liquorfistel, sowie Personen nach Liquorverlust z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder –suppression bzw. Therapie mit immunsupprimierenden/immunmodulierenden Medikamenten, HIV-Infektion
- Idealer Weise vor, aber auch unter immunsupprimierender/immunmodulierender Therapie bei Transplantation und bei Autoimmunerkrankungen
- Hämatoonkologische und onkologische Patient:innen (bes. Lungen CA)
- Personen mit folgenden Erkrankungen, die eine verschreibungspflichtige, systemische Therapie und regelmäßige ärztliche Kontrollen benötigen:
- Respiratorische Erkrankungen (Asthma, Emphysem, COPD, chronische Bronchitis)
- Chronische Niereninsuffizienz und nephrotisches Syndrom
- Kardiovaskuläre Erkrankungen (Hypertonie und Atherosklerose)
- Metabolische Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, wenn insulinpflichtig oder bei anhaltend erhöhtem HbA1c)
- Leberzirrhose
- Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bei chronischem Alkoholabusus und Raucher:innen
- Personen, die beruflich Metallrauchen (Schweißen, Metalltrennen) exponiert sind.
Gürtelrose (Herpes Zoster):
Die Impfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen. Für jüngere Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist die Impfung nur empfohlen, wenn das Erkrankungsrisiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen (Immunschwäche, bestimmte chronische Krankheiten) erhöht ist. Es sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten notwendig.
Wenn bereits einmal eine Gürtelrose aufgetreten ist, kann die Impfung frühestens sechs Monate nach Abklingen der akuten Symptomatik verabreicht werden.
Anspruchsvoraussetzung für die kostenfreie Gurtelroseimpfung
Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen Indikation (Vorerkrankung) wie
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder –suppression bzw. Therapie mit immunsupprimierenden/immunmodulierenden Medikamenten
- Idealer Weise vor, aber auch unter immunsupprimierender/immunmodulierender Therapie bei Transplantation und bei Autoimmunerkrankungen
- Hämatoonkologische und onkologische Patient:innen
- Rezidivierender Herpes zoster
- Personen mit folgenden Erkrankungen, die eine verschreibungspflichtige, systemische Therapie und regelmäßige ärztliche Kontrollen benötigen:
- Respiratorische Erkrankungen (Asthma, Emphysem, COPD, chronische Bronchitis)
- Chronische Niereninsuffizienz und nephrotisches Syndrom
- Kardiovaskuläre Erkrankungen (Hypertonie und Atherosklerose)
- Metabolische Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, wenn insulinpflichtig oder bei anhaltend erhöhtem HbA1c)
Nähere Informationen zu den Erkrankungen und Impfungen finden Sie unter
Gürtelrose (Herpes Zoster) | Impfen schützt einfach.
Pneumokokken | Impfen schützt einfach.
ACHTUNG: Das Öffentliche Impfprogramm steht allen Menschen, die in Österreich leben und/oder sozialversichert sind, offen. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer Impfung die gültige E-Card mit. Wenn Sie keine E-Card besitzen oder nicht krankenversichert bzw. privat versichert sind, weisen Sie bitte an der Impfstelle Ihren österreichischen Wohnsitz mittels amtlichem Lichtbildausweis und gültigem Meldezettel nach.
Bitte bringen Sie Ihre E-Card, Ihren Impfpass und bei Impfung unter 60 Jahren (Risikogruppe) die entsprechenden Befunde zur Impfung mit.
Termine für die PNEUMOKOKKEN-Impfung:
- Do, 07.05.2026, 15.00 - 16.00 Uhr
- Do, 11.06.2026, 09.00 - 10.00 Uhr
Termine für die GÜRTELROSE-Impfung:
- Mo, 04.05.2026, 09.15-10.30 Uhr
- Mi, 13.05.2026, 10.15-11.30 Uhr
- Mi, 20.05.2026, 08.30-09.45 Uhr
- Do, 28.05.2026, 09.45-11.00 Uhr
Eine Terminbuchung ist unbedingt erforderlich!
Einverständniserklärung Herpes Zoster (Gürtelrose) - ausfüllbar
Merkblatt Herpes Zoster (Gürtelrose)
Herpes Zoster (Gürtelrose) Gebrauchsinformation - Shingrix
Einverständniserklärung Pneumokokken - ausfüllbar
Merkblatt Pneumokokken
Pneumokokken Gebrauchsinformation - Capvaxive