Neuigkeiten zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz

Veröffentlichungsdatum07.07.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemein
hunde

Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel

Mit 01. Juli 2026 haben zukünftige Halterinnen und Halter von

  • Hunden
  • Reptilien & Amphibien
  • Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)

einen bundeseinheitlichen Nachweis der allgemeinen Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) vor der Anschaffung des Tieres zu erbringen.

HundehalterInnen haben zudem innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung einen Praxisnachweis zu erbringen (der Hund muss dabei mindestens sechs Monate alt sein).

In OÖ gelten aufgrund des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 weiter umfangreichere Regelungen und eine Übergangsregelung für die Haltung von Hunden: 

Wenn bis 30. Juni 2027 ein allgemeiner Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 vorliegt, ist innerhalb eines Jahres nur die praktische Einheit im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren.

Wenn bis 30. Juni 2027 eine Alltagstauglichkeitsprüfung nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 erlangt wurde, wird kein weiterer Praxissachkundenachweis benötigt. 

Details hierfür finden Sie unter tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungs­volle Tierhaltung und Land Oberösterreich - Tierschutz – Sachkundenachweis für Hunde, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel