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Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann unter anderem durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist der Hauptwohnsitz in Österreich.


Um Staatsbürgerschaftsnachweise ausstellen zu können, müssen alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst sein.

Deshalb ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme unter +437252 575 236, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.

Sind alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst, kann von jeder Gemeinde ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden!


Weitere Informationen:
Staatsbürgerschaftsnachweis oesterreich.gv.at

Terminvereinbarung:
Neuausstellung von Urkunden und Staatsbürgerschaftsnachweisen

Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Fremde können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. Dazu sind 2 Schritte erforderlich.

1. Informationsgespräch
Vor der Abgabe des Ansuchens ist ein Informationsgespräch durchzuführen. Darin erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Steyr detaillierte Informationen zu den im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelten Möglichkeiten und Voraussetzungen. Die Beratung erfolgt persönlich am Standesamt Steyr. Für diese Beratung ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. 

2. Abgabetermin
Für die Abgabe der für die Verleihung erforderlichen Unterlagen ist wieder ein Termin zu vereinbaren.

Terminvereinbarung Informationsgespräch und Abgabetermin: ausschließlich telefonisch unter +437252 575 236

Heimatrolle

Personen, die vor dem 01.01.1939 in Steyr geboren sind, können eine Bestätigung aus der Heimatrolle beantragen (z.B. zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises).

Fachabteilung Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten