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Namensbestimmung, Wiederannahme eines früheren Familiennamens, Personenstandsänderung

Für Informationen kontaktieren Sie das Standesamt telefonisch unter +43 7252 575 239 und vereinbaren Sie einen Termin. 

Terminvereinbarung:
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Personenstandsänderung

Namensbestimmung

Eine Namensbestimmung wird in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis (Geburt, Eheschließung usw.) immer durch Erklärung (Niederschrift) vorgenommen und kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden.
Da es eine Vielzahl an Namensbestimmungen gibt, ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.

Wiederannahme eines früheren Familiennamen

Wurde die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten/der Standesbeamtin ein früherer Familienname wieder angenommen werden. 
Zur Beurkundung der Erklärung ist jedes Standesamt berechtigt.
Gleiches gilt auch nach Auflösung einer Eingetragenen Partnerschaft.

Personenstandsänderungen

Voraussetzung zur Bewilligung einer Personenstandsänderung, die in Österreich bei jedem Standesamt erfolgen kann, ist eine Stellungnahme einer Fachärztin/eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder einer Klinischen Psychologin/eines Klinischen Psychologen oder einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten.

Fachabteilung Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten