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Raumordnung und Stadtentwicklung in Steyr: Ein Überblick

Jede Gemeinde in Oberösterreich ist gemäß den Bestimmungen des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes verpflichtet, ein örtliches Entwicklungskonzept (Stadtentwicklungskonzept) zu erstellen. Dieses Konzept legt langfristige Entwicklungsziele fest und berücksichtigt die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, Raumordnungsgrundsätze sowie überörtliche Planungen.

Für rechtliche und technische Fragen stehen Ihnen die Fachabteilung für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht sowie die Fachabteilung für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zur Verfügung. 

Bei persönlicher Vorsprache wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten oder buchen Sie Ihren Termin online:
Bebauungsplan
Flächenwidmungsplan
Verkehrsangelegenheiten

Ziele des Stadtentwicklungskonzepts

Umweltschutz: Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen und Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes.

Soziale Gerechtigkeit: Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für sozial gerechte Lebensverhältnisse und kulturelle Entfaltung.

Siedlungsstruktur: Sicherung einer Siedlungsstruktur, die mit der Bevölkerungsdichte und der ökologischen sowie wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Einklang steht.

Wirtschaftliche Entwicklung: Verbesserung der Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft, Rohstoffsicherung und Versorgung der Bevölkerung, besonders in Krisenzeiten.

Land- und Forstwirtschaft: Förderung einer existenz- und leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Agrarstruktur.

Grundinanspruchnahme: Sparsame Nutzung von Grund und Boden, bestmögliche Abstimmung der Widmungen.

Landschaftsschutz: Vermeidung landschaftsschädlicher Eingriffe, Verhinderung von Zersiedelung.

Infrastruktur: Sicherung und Verbesserung einer funktionsfähigen Infrastruktur.

Freiflächen: Schaffung und Erhaltung von Freiflächen für Erholung und Tourismus.

Orts- und Landschaftsbild: Erhaltung und Gestaltung des Stadt- und Ortsbildes, landschaftspflegerische Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe.

Gestaltungsbeirat der Stadt Steyr

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Steyr ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das aus drei renommierten Architekten besteht. Jedes Mitglied wird im 3-Jahres-Zyklus durch ein neues ersetzt. Zusätzlich sind dem Beirat fachkundige Personen zur Seite gestellt. Ziel der Beratungen des Gestaltungsbeirates ist der Schutz und die Gestaltung des Ortsbildes. Grundlage für die Beurteilung sind städtebauliche Vorgaben, die Qualität der Architektur und die Einfügung in das historische Stadtbild.

Aufgaben und Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates
Laut Statuten müssen bestimmte Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Diese Projekte werden nur dann zur Beurteilung zugelassen, wenn alle Vorfragen geklärt sind. Sollte die Begutachtungsqualität unzureichend sein, sind neuerliche Vorlagen an den Gestaltungsbeirat möglich.

Der Gestaltungsbeirat trifft sich mehrmals im Jahr, abhängig vom Bedarf. Die Arbeitsweise gliedert sich in folgende Schritte:
Ortsaugenschein: Vor Ort werden die Gegebenheiten geprüft.
Projektvorstellung: Projektant und Investor stellen die Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat vor.
Begutachtung: Das Projekt wird begutachtet und das Ergebnis wird dem Projektanten und Investor mitgeteilt. Ein Ergebnisprotokoll wird übermittelt.

Durch diese strukturierte Arbeitsweise gewährleistet der Gestaltungsbeirat, dass Bauvorhaben im Einklang mit dem historischen Stadtbild von Steyr stehen und eine hohe architektonische Qualität aufweisen. Das Beurteilungsergebnis des Gestaltungsbeirates kann für ein Sachverständigengutachten herangezogen werden, es stellt keine behördliche Genehmigung dar.

Für weitere Informationen oder Anfragen können Sie sich an die Fachabteilung für Hoch- und Tiefbau wenden.

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan wird alle siebeneinhalb Jahre überarbeitet und basiert auf dem Stadtentwicklungskonzept.

Ziele:Übersicht

  • Ausweisung von Bauland, Grünland und Verkehrsflächen.
  • Behebung von Widmungskonflikten zwischen Wohnbauten und Gewerbebetrieben.
  • Vermeidung ungeordneter Entwicklungen.
  • Sicherung von Erholungsflächen und Wasserschutzgebieten.
  • Berücksichtigung von Landschaftsschutz und Ortsbild.

Jede Grundfläche des Stadtgebietes wird mit einer Flächenwidmung versehen, die eine bestimmte Nutzung vorgibt oder ausschließt. 
Häufig ausgewiesene Nutzungen umfassen landwirtschaftliche Grünflächen, Bauland für Wohnbauten, Gewerbe- und Industrieflächen, Flächen für Kinderspielplätze, Sportanlagen, Naturschutzgebiete und denkmalgeschützte Zonen. Der Flächenwidmungsplan macht auch zukünftige Straßenbauvorhaben ersichtlich und dient somit als wichtiges Steuerungsinstrument für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Stadtentwicklung.

Bebauungsplan

Bebauungspläne gewährleisten eine geordnete Bebauung auf vorgesehenen Baulandflächen und sind Teil der örtlichen Raumplanung.

Regelungen:

  • Gebäudehöhen: Festlegung der maximal zulässigen Geschossanzahl.
  • Geschoßflächenzahl: Angabe der maximal zulässigen Baudichte.
  • Baufluchtlinien: Festlegung der minimalen Abstände zu Nachbarliegenschaften und öffentlichen Flächen.

Zusätzlich können Bebauungspläne detaillierte Angaben zur Art der Bebauung enthalten, wie z.B. Dachformen und Firstrichtung. 
Diese Regelungen beschränken sich auf Gebiete, in denen eine geordnete Bebauung gefährdet ist.

Weitere Informationen:
Übersicht rechtswirksamer Bebauungspläne
Grundstückskauf oesterreich.gv.at
Land OÖ - Örtliche Raumordnung - Gemeinden

Grundlagenforschung und Statistiken

Umfassende Grundlagenforschung unterstützt wichtige Entscheidungen zur Stadtentwicklung.

Forschungsschwerpunkte:

  • Bevölkerungsentwicklung
  • Siedlungsstruktur
  • Verkehrsaufkommen
  • Grünflächen- und Waldflächen
  • Parkplatzanalysen

Weitere Informationen:
statistik.at
land-oberoesterreich.gv.at

Verkehrstechnische Begutachtungen

Verkehrstechnische Begutachtungen von Bauansuchen erfolgen gemäß der Oö. Bauordnung 1994, dem Oö. Bautechnikgesetz, der Oö. Bautechnikverordnung und den Bebauungsplänen der Stadt Steyr.

Beispiele:

  • Abstandsbestimmungen: Prüfung und Vorschrift der Mindestabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen.
  • Anzahl der Abstellplätze: Vorgabe der genauen Anzahl von KFZ- und Fahrradabstellplätzen, Lage und Größe der Abstellplätze sowie Zu- und Abfahrten.

Gestaltung des öffentlichen Raums

Die Rückgewinnung und Gestaltung des öffentlichen Raums zielt auf die Verbesserung der Lebensqualität und Verkehrssicherheit ab.

Maßnahmen:

  • Verkehrsberuhigte Zonen
  • Autofreie historische Plätze
  • Verbesserte Lärmschutzmaßnahmen
  • Begrünung von Kfz-Abstellplätzen

Verkehrserhebungen und -beruhigungsmaßnahmen

Verkehr ist neben Arbeitsplatz, Gesundheit und Umwelt ein zentraler Lebensbereich, der alle betrifft: Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel und Anwohner. Das steigende Verkehrsaufkommen stellt eine Herausforderung dar, da die Straßeninfrastruktur nicht in gleichem Maße erweitert werden kann.

Zur Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden zahlreiche verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt. Diese verbessern die Lebensqualität der Bewohner und die Nutzbarkeit des Straßenraumes für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer.

Umgesetzte und geplante Maßnahmen:

  • Tempo 30 km/h-Zonen
  • Wohnstraßen
  • Fußgängerzonen
  • Bauliche Maßnahmen: Fahrbahnschwellen, Fahrbahnaufpflasterungen, Gehsteigvorziehungen, Straßenverengungen
  • Straßenüberquerungshilfen: für Fußgänger und Radfahrer
  • Allgemeine Fahrverbotszonen: ausgenommen Anrainer
  • Fahrverbot für Lastkraftwagen: mit Gewichtsbeschränkung

Diese Maßnahmen fördern eine sichere, nachhaltige und lebenswerte Verkehrsumgebung in Steyr.