Sichern Sie sich die notwendigen Genehmigungen für Arbeiten, die den Straßenverkehr beeinträchtigen könnten, wie Containeraufstellung, Grabarbeiten, Materiallagerung und Baustelleneinrichtung.
Für solche Tätigkeiten ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, unabhängig von anderen gesetzlichen Vorschriften. Diese Genehmigung wird auf Antrag des Bauführers erteilt, sofern die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs nicht wesentlich ist oder durch bestimmte Auflagen die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gewährleistet werden kann.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten in Verbindung setzen.
Die Kontaktaufnahme kann durch einen Sichtvermerk oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden. Die Stellungnahme des Straßenerhalters wird amtswegig eingeholt.
Für Grabungsarbeiten im Stadtgebiet Steyr sind Leitungsträger zu verständigen.
Um weitere Informationen zu erhalten und die weitere Vorgehensweise zu besprechen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten in Verbindung.
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Beilagen für die Antragsbearbeitung:
Verlängerung der Frist von Arbeiten auf/neben der Straße gemäß § 90 StVO 1960
- Ansuchen: 14,30 € Stempelgebühr
- Bescheiderlassung: 35,80 € Verwaltungsabgabe
- Lageplan
- Skizze
- Verkehrsführungsplan
Das Ansuchen auf Fristverlängerung ist nur innerhalb der bereits bewilligten Bescheiddauer möglich.
Nach Ablauf der Bewilligungsdauer ist ein neuer Antrag erforderlich.