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Arbeiten auf oder neben der Straße

Sichern Sie sich die notwendigen Genehmigungen für Arbeiten, die den Straßenverkehr beeinträchtigen könnten, wie Containeraufstellung, Grabarbeiten, Materiallagerung und Baustelleneinrichtung.

Für solche Tätigkeiten ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, unabhängig von anderen gesetzlichen Vorschriften. Diese Genehmigung wird auf Antrag des Bauführers erteilt, sofern die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs nicht wesentlich ist oder durch bestimmte Auflagen die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gewährleistet werden kann.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten in Verbindung setzen. 
Die Kontaktaufnahme kann durch einen Sichtvermerk oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden. Die Stellungnahme des Straßenerhalters wird amtswegig eingeholt.

Für Grabungsarbeiten im Stadtgebiet Steyr sind Leitungsträger zu verständigen.

Um weitere Informationen zu erhalten und die weitere Vorgehensweise zu besprechen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten in Verbindung.

Buchen Sie jetzt Ihren Termin.


  • Gebühren

  • Beilagen für die Antragsbearbeitung:

  • Verlängerung der Frist von Arbeiten auf/neben der Straße gemäß § 90 StVO 1960

  • Ansuchen: 14,30 € Stempelgebühr
  • Bescheiderlassung: 35,80 € Verwaltungsabgabe

Ansuchen zur Durchführung von Arbeiten auf/neben der Straße

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten


2. Formular ausfüllen


3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.

Ansuchen um Fristverlängerung zur Durchführung von Arbeiten auf/neben der Straße

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten


2. Formular ausfüllen


3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.