Im Todesfall

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, bricht für die Angehörigen eine schwere Zeit an. Neben der Trauer müssen nun viele organisatorische und behördliche Schritte gesetzt werden. Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung der Stadt Steyr stehen Ihnen in dieser Situation verlässlich, diskret und unterstützend zur Seite. Hier finden Sie Orientierung über die wichtigsten ersten Schritte und gesetzlichen Erledigungen.


Wichtiger Leitfaden für Angehörige

Wichtiger Leitfaden für Angehörige

1

Arzt verständigen

Bei einem Todesfall zu Hause muss umgehend ein Arzt (bzw. der Totenbeschauarzt) zur Feststellung des Todes gerufen werden. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die dortige Leitung diese Meldung.

2

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl unterstützt Sie bei der Überführung des Verstorbenen sowie der gesamten Organisation der Trauerfeier.

3

Dokumente bereitlegen

Sammeln Sie alle Personenstandsurkunden der verstorbenen Person, da diese sowohl für das Standesamt als auch für die Bestattung zwingend notwendig sind.