Veranstaltungsservice

Informationen um Veranstaltungswesen

Das OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz gilt in Oberösterreich für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, soweit keine Ausnahmeregelung besteht (dies betrifft beispielsweise Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind). Öffentlich sind all jene Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden. 

Einige Ereignisse fallen nicht per se in das Veranstaltungsrecht und somit kommen dementsprechend andere Rechtsnormen bzw. -folgen zur Geltung, dies kann bei Betroffenen für Unverständnis sorgen. Bevor Sie also Ihre Pläne bei der Behörde melden bzw. anzeigen, können Sie sich durch das Veranstaltungsservice der Stadt Steyr beraten lassen – das Veranstaltungsservice der Stadt Steyr steht bei konkreten Anfragen mit seiner mehrjährigen Erfahrung bzw. mit Rat und Tat zur Seite.

Wichtige Links zum Thema Veranstaltungen:

Allgemeine Informationen des Landes OÖ zum OÖ Veranstaltungsrecht 

Wichtige Rechtsquellen:

Wann benötige ich eine Veranstaltungsmeldung
Wo kann ich meine Veranstaltung anmelden?

Wann benötige ich eine Veranstaltungsanzeige
Wo kann ich meine Veranstaltung anzeigen?

Gibt es einen Veranstaltungskalender
Wo kann ich meine Veranstaltungen eintragen?

Wo stelle ich den Antrag für die Benützung öffentlichen Gutes?

Veranstaltungstermin prüfen

Sie planen eine Veranstaltung und möchten wissen, ob rund um Ihren Wunschtermin schon andere oder ähnliche Veranstaltungen in Steyr stattfinden? Gerne können Sie über folgendes Formular eine Anfrage an die Abteilung stellen.


Stellen Sie Ihre Anfrage

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem Ihre Anfrage bearbeitet wurde, erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung der zuständigen Behörde.

*Auskünfte erfolgen unverbindlich bzw. vorbehaltlich etwaiger, fehlerhafter Einträge in den betreffenden Datenbanken.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Steyr bietet viele malerische Plätze und Gassen für unterschiedlichste Veranstaltungsformate. Es gibt jedoch einige Dinge, die hier berücksichtigt werden müssen.

Ihre Veranstaltung am Stadtplatz – Nutzung städtischer Infrastruktur

In der Fußgängerzone rund um den Leopoldibrunnen am Stadtplatz besteht eine permanente Infrastruktur, welche für die Umsetzung von diversen Veranstaltungsformaten genutzt werden kann, dazu zählen bspw. Wasser- und Stromanschlüsse sowie Marktschirme inkl. zugehörigem Mobiliar, welches je nach Verfügbarkeit bzw. Eignung unter Umständen für ihr Veranstaltungskonzept genutzt werden kann.

Anfallende Kosten sind hier bspw. die Kaution betr. der Marktschirme inkl. dem zugehörigen Mobiliar, die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Gutes, etwaige Strom-, Wasser-, Kanalbenützungs- und Müllentsorgungsgebühren etc. und natürlich auch eventuell notwendige logistische Leistungen der Unternehmungen der Stadt Steyr (bspw. betr. der Stadtbetriebe Steyr und Kommunalbetriebe Steyr) und variieren je nach geplantem Event. Das Team des Veranstaltungsservice der Stadt Steyr in der Fachabteilung für Eventmarketing und Marktwesen steht Ihnen für konkrete Anfragen und Auskünfte gerne zur Verfügung und unterstützt Sie u.a. bei der Kalkulation der Aufwände. 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Grundsätzlich muss betont werden, dass eine Abrechnung hinsichtlich eventueller Leistungen der Kommunalbetriebe Steyr bzw. Stadtbetriebe Steyr immer anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwandes erfolgt.

MarktmobiliarMarktmobiliar

Basispakete für die Nutzung des Marktmobiliars der Stadt Steyr:

  • MINI

  • MEDIUM

  • MAXI

  • 4 Schirme (inkl. Schirmmobiliar)
  • ganzer Platz (500 m²)
  • 4 x 230 V / 4 x 16 A
  • 3-tägig
  • Verbraucher bis 16 kWh
  • Wasseranschluss: ja
  • Kanaleinleitung: ja
  • Reinigung: 2 Stunden
  • Müll: 1 x 1100 l + 2 x 240 l
  • Preis ab*: € 2.660,-
*Verrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwendungen. Voraussetzung ist das Vorlegen eines Versicherungsschutzes seitens des Antragstellers, welcher eventuelle Schäden betreffend der Marktinfrastruktur deckt. Auskünfte betreffend der Höhe des diesbezüglichen Versicherungsschutzes unter 07252/575-558.


Sie haben generelle Fragen zur gastronomischen Gewerbeausübung bzw. -berechtigung?

WKO Steyr - steyr@wkooe.at

Magistrat Steyr | Gewerbeabteilung - gewerbe@steyr.gv.at 

Sie haben eine konkrete Anfrage bzw. Veranstaltung, die Sie gerne am Stadtplatz in Steyr umsetzen würden?
Magistrat Steyr | Fachabteilung für Eventmarketing und Marktwesen - eventmarketing@steyr.gv.at

Gastronomische Aktivitäten im öffentlichen Raum - Imbissstände, Food Trucks, etc.

Öffentliche Flächen können als Standorte für Foodtrucks genutzt werden, vorausgesetzt, es besteht eine Vereinbarung mit der Stadt Steyr. Zusätzlich ist eine Genehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung erforderlich, wenn der Foodtruck auf der Straße für Zwecke eingesetzt wird, die nicht dem Verkehr dienen, oder wenn diese Aktivitäten Menschenansammlungen verursachen oder die Aufmerksamkeit von Fahrzeugführern beeinträchtigen könnten. 

Die Kosten für den Verbrauch elektrischer Energie und Wasser, sowie Kanalbenützung etc. berechnen sich gem. der Tarifordnung „Öffentliches Gut“, Art. II, Abs. 1 kb) i.V.m. t): Tarife für die Benützung des öffentlichen Gutes über den Gemeingebrauch hinau

Für Auskünfte betreffend der vor Ort vorhandenen Infrastruktur vorab, nutzen Sie bitte folgendes Formular:


So geht's...

1. Onlineformular ausfüllen

Bitte füllen Sie das Formular aus.

2. Zustimmung des Grundeigentümers einholen

Antrag auf Benützung öffentlichen Gutes inkl. straßenpolizeiliche Bewilligung

3. Fertig


Selbstverständlich müssen auch Foodtrucks, genau wie jeder andere Gastronomiebetrieb, die geltenden Hygiene- und Lebensmittelvorschriften einhalten, trotz der Herausforderung, dass alle erforderlichen Einrichtungen auf einem begrenzten Raum untergebracht werden müssen.

Wichtig: Die Betriebsanlage selbst definiert sich als ein ortsgebundener Betrieb, in dem gewerbliche Aktivitäten dauerhaft stattfinden. Ein Fahrzeug, das regelmäßig einen oder mehrere feste Standorte ansteuert, um dort ein Gewerbe zu betreiben, wird i.d.R. als ortsgebunden betrachtet (die Standplätze sind somit i.d.R. genehmigungspflichtig). Eine Betriebsanlagengenehmigung ist in Fällen, in denen das Gewerbe bloß vorrübergehend ausgeübt wird, grundsätzlich nicht notwendig. 

Ich habe noch kein Gewerbe!

Detaillierte Informationen zur Gewerberegistrierung erhalten Sie beim Magistrat der Stadt Steyr in der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten und bei der Bezirksstelle der WKO Steyr.

Sofern Sie Ihr Gewerbe bereits ausüben und Interesse an einem Standort in Steyr haben, bitte wir Sie um schriftliche Kontaktaufnahme. Das Veranstaltungsservice der Stadt unterstützt Sie hierbei und hilft Ihnen, den jeweils richtigen Ansprechpartner zu finden.

Sofern Sie beispielsweise mit einem Food Truck bzw. Kiosk nur temporär bzw. unregelmäßig Standorte anfahren möchten, genügt einer Antrag betr. einer straßenpolizeilichen Bewilligung (formlos an  bezirksverwaltung@steyr.gv.at).


Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Strom u. Wasser: 
Für den Verbrauch von elektrischer Energie und Wasser, sowie die Kanalbenützung, wenn keine Zähl- bzw. Messeinrichtungen vorhanden sind und der elektrische Anschlusswert über 500 Watt liegt, pauschal pro Tag EUR 6,10 (bzw. gem. geltender Tarifordnung der Stadt Steyr für die Benützung des öffentlichen Gutes über den Gemeingebrauch hinaus).

Standgebühr: 
Für Verkaufshütten, Kioske, Verkaufswägen, Verkaufszelte und sonstige geschlossene Verkaufseinrichtungen usw. im Stadtgebiet pro m² und Monat: EUR 3,30.

Tarifordnung öffentliches Gut

Popup-Konzepte in Leerstandsobjekten (Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungen)

Wenn Sie dafür ein konkretes Objekt im Auge haben und dazu bereits ein Grobkonzept ausgearbeitet haben, bildet die Prüfung durch die Gewerbebehörde der Stadt Steyr unter Beiziehung des Sachverständigendienstes den nächsten Schritt. Ohne eine Besichtigung des Objektes sind konkrete Aussagen leider nicht möglich.


Stellen Sie Ihre Anfrage

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem Ihre Anfrage bearbeitet wurde, erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung der zuständigen Behörde.

Stadtfest Steyr (Vormerkungen für Standplätze)

Sie interessieren sich für einen Standplatz am Steyrer Stadtfest? Mit folgendem Kontaktformular werden Sie für die Übermittlung des finalen Anmeldeformulars vorgemerkt und erhalten dieses automatisch, sobald eine konkrete elektronische Anmeldung möglich ist, zugesandt.


Zur Vormerkung

1. Formular ausfüllen

2. Fertig


Christkindlmärkte in Steyr

Sie interessieren sich für einen Standplatz bzw. für eine Adventhütte auf einem der Christkindlmärkte der Stadt Steyr? Mit folgendem Kontaktformular werden Sie für die Übermittlung des finalen Anmeldeformulars vorgemerkt und erhalten dieses automatisch, sobald eine konkrete elektronische Anmeldung ist, zugesandt.


Zur Vormerkung

1. Formular ausfüllen

2. Fertig


Ihre Veranstaltung sichtbar machen

Spiel- bzw. Veranstaltungstätte der Stadt Steyr
Standorte unserer Spiel- bzw. Veranstaltungstätten