Leitfaden Privatzimmervermietung
3. Formular Ortstaxenerklärung ausfüllen
Bei Meldung mit Gästemeldeblätter ist für jeden Kalendermonat bis 15. des Folgemonats eine Ortstaxenerklärung einzureichen. Sollten keine Nächtigungen stattgefunden haben, muss trotzdem eine Abgabenerklärung erfolgen (Nullerklärung)
4. Tourismusstatistik einreichen
Die Tourismusstatistik ist für jeden Kalendermonat bis 5. des Folgemonats bei der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen einzureichen
Leitfaden gewerbliche Zimmervermietung
2. Formular Ortstaxenerklärung ausfüllen
Bei Meldung mit Gästemeldeblätter ist für jeden Kalendermonat bis 15. des Folgemonats eine Ortstaxenerklärung einzureichen. Sollten keine Nächtigungen stattgefunden haben, muss trotzdem eine Abgabenerklärung erfolgen (Nullerklärung)
3. Tourismusstatistik einreichen
Die Tourismusstatistik ist für jeden Kalendermonat bis 5. des Folgemonats bei der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen einzureichen